Sie sind verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, u.a. wenn:

  • Sie und Ihr Partner die Steuerklassen 3 und 5 kombinieren.
  • Sie als Arbeitnehmer weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro neben Ihrem Arbeitslohn beziehen, z.B. aus Vermietung einer Wohnung an eine Privatperson oder Werbung auf Ihrem Auto.
  • Sie Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro bekommen.
  • Sie als Rentner steuerpflichtige Einkünfte über den Grundfreibetrag beziehen. Der Grundfreibetrag liegt im Jahr 2022 bei 10.347 Euro, im Falle der Zusammenveranlagung bei 20.694 Euro.